FAQ
Wirkliche Ersparnis (Erhöhung einrechnen)
Ihre tatsächliche Ersparnis durch eine Tarifoptimierung, setzt sich zusammen aus der eigentlichen Beitragsersparnis pro Monat und der auf dem Beitrag basierenden Beitragserhöhung pro Jahr.
Wie senken im Rahmen der Optimierung damit nicht nur den direkt zu zahlenden Monatspreis, sondern reduzieren auch perspektivisch Ihre zusätzlichen Zahlungen durch eine Prämienerhöhung!
Warum kann ich meine Optimierung nicht einfach selbst durchführen?
Natürlich steht es Ihnen frei, Ihren Optimierungswunsch gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft selbstständig zu kommunizieren – jedoch fallen Ihre Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß eher gering aus. In der Regel wird Ihnen eine nur geringfügige Preisersparnis und das bei oftmals erheblichen Leistungsdefiziten durch Ihre Gesellschaft angeboten.
Warum kann mein Makler/Versicherungsvertreter diese Optimierung nicht durchführen?
Natürlich könnte Ihr Makler einen Versuch starten, ein Optimierungsangebot bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erfragen – jedoch steht hier, zusätzlich zur geringen Erfolgsaussicht auf ein attraktives Optimierungsangebot, auch der Interessenkonflikt Ihres Maklers/Versicherungsvertreters im Raum, denn dieser arbeitet direkt oder indirekt für Ihre Versicherungsgesellschaft und wird ausschliesslich durch diese vergütet – nicht durch Sie. Die DVO hingegen arbeitet ausschliesslich in Ihrem Auftrag und steht in keinerlei Verbindung zur einer Versicherungsgesellschaft.
Wirkt sich meine Optimierung auch auf die Vergangenheit aus?
Nein. Die DVO verhandelt in Ihrem Auftrag eine Optimierung für die Zukunft, beginnend zum nächsten Monatsersten nach Annahme eines der verhandelten Angebote.
Macht ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft Sinn?
Grundsätzlich nein. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft führt in aller Regel zu einem Verlust der gebildeten Altersrückstellung, welche Beitragserhöhung nach dem Renteneintritt abmildern soll. Einzige Ausnahme könnte der Fall sein, dass Sie erst vor kurzem in die private Krankenversicherung eingetreten sind. Letzte Frist für einen rechtlichen Gesellschaftswechsel ist zu dem der Tag, vor Ihrem 55. Geburtstag.
Bis wann kann ich überhaupt zurück in die gesetzliche Krankenkasse?
Letzte Frist für einen rechtlichen Gesellschaftswechsel, ganz gleich ob in eine gesetzliche – oder private Versicherungsgesellschaft, ist der Tag vor Ihrem 55. Geburtstag.
Worauf sollte ich bei der Berechnung meiner Ersparnis achten?
Der von Ihnen zu zahlenden Gesamtbeitrag pro Jahr, setzt sich zusammen aus dem monatlichen Beitrag und der eventuellen Selbstbeteiligung. Es sollte also immer eine Gesamtrechnung erfolgen. Hierbei sollte der Fokus auf eine möglicherweise höhere Selbstbeteiligung, da es sich hierbei ja um eine variable handelt und vielmehr auf einen möglichst geringen Monatsbeitrag gelegt werden, da es sich hierbei ja um einen Fixkostenbetrag handelt.
Beispiel: Sie zahlen aktuellen 800 Euro Monatsbeitrag bei einer Selbstbeteiligung von nur 300 Euro. Dies entspricht Gesamtkosten pro Jahr in Höhe von min. 9600 Euro bis max. 9900 Euro.
Nach einer Optimierung zahlen sie beispielsweise nur 400 Euro Monatsbeitrag, aber bei einer Selbstbeteiligung von 1500 Euro. Dies entspräche Gesamtkosten nur 4800 Euro bis max. 6300 Euro.
Ihre Ersparnis läge demnach trotz und dank hoher Selbstbeteiligung bei 3300-3600 Euro pro Jahr (bis zu 72.000 Euro in den kommenden 20 Jahren!)
Weshalb wird mir beim Abschluss einer Versicherung meist von einer höheren Selbstbeteiligung abgeraten?
Die Vergütung Ihres Maklers/Versicherungsvertreters richtet sich nach den Höhe Ihres pauschalen Monatsbeitrags – je geringer die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung, desto höher der von Ihnen zu zahlenden Monatsbeitrag. Höherer Betrag = höhere Provision.
Welche Risiken bringt eine Optimierung mit sich?
Im Falle einer Optimierung der DVO innerhalb Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft, ergeben sich für Sie keinerlei Risiken, wie beispielsweise der Verlust der Altersrückstellung bei Gesellschaftswechsel durch andere Optimierer.
Welche Kosten entstehen mir im Falle des Optimierungswunsches?
Im Falle eines ausgehandelten und für Sie annehmbaren Optimierungsangebots, berechnen wir Ihnen lediglich die Ersparnis der kommenden 12 Monate als Beratungshonorar (für Sie steuerlich absetzbar). Ab dem 13. Monat sparen Sie also die volle Beitragsersparnis ein.
Welche Kosten entstehen mir im Falle der nicht gewünschten Optimierung?
Keine.
Wie lange dauert der Optimierungsprozess etwa?
Vom Tag der Bestätigung unserer Auftragsmandats bis zur Umstellung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft vergehen in der Regel 4-6 Wochen, je nach Bearbeitungsrückstand Ihrer Gesellschaft.
Was muss ich selbst im Rahmen der Optimierung tun?
Nach Erhalt besteigen Sie uns kurz das Auftragsmandat, damit wir Ihn Ihrem Namen mit Ihrer Gesellschaft verhandeln dürfen. Sie fügen diesem Mandat Ihren aktuellen Versicherungsschein hinzu. Nach Erhalt derAngebote und Besprechung dieser zwischen Ihnen und unseren Spezialisten, entscheiden Sie ganz bequem ob und wenn ja welches Angebot Sie annehmen möchten. Dies besteigen Sie uns ebenfalls kurz auf dem Emailweg. Den Rest übernehmen wir.
Muss ich eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen?
Grundsätzlich nein. Einzige Ausnahme bildet der Fall, in dem wir für Sie deutlich bessere Leistungen als zuvor aushandeln konnten.
Ändert sich durch die Optimierung meine Versicherungsnummer?
Nein. Ihre Versicherungsnummer und Ihre Versichertenkarte bleiben identisch.
Ab wann tritt die Optimierung bei Beantragung in Kraft?
In der Regel zum nächsten Monatsersten nach Beibringung der Policierung.